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Kreissynode des Kirchenkreises Wesermarsch in Seefeld

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Am Freitag, 5. Mai kam die Synode des Ev.-luth. Kirchenkreises Wesermarsch in Seefeld zu ihrer Frühjahrtagung zusammen. Thematische Schwerpunkte waren der Gottesdienst und die Bündelung der Arbeit in den evangelischen Kindertagesstätten.

Der Schwerpunkt „Gottesdienst“ ging auf ein Anliegen der Synodalen zurück. Deutlich rückläufige Zahlen bei den Pfarrpersonen auf der einen und sich ausdifferenzierende Bedürfnisse bei den Gemeindemitgliedern auf der anderen Seite machten Beratungen zu diesem Thema notwendig, wie Kreispfarrerin Geerken-Thomas in ihrer Einleitung ausführte. Auch die Beschränkungen der Corona-Zeit haben die festgefügte Gottesdienstlandschaft in Bewegung gebracht, und, so Geerken-Thomas: „Sie haben z.T. sogar Impulse gesetzt, die über die Pandemie hinaus geblieben sind. Dazu gehören z.B. eine größere Zahl an Gottesdiensten unter freiem Himmel, kürzere Gottesdienste und Online-Formate.“

Pastor Cornelius Grohs, Referent für Gottesdienst und Kirchenmusik in Oldenburg, setzte mit seinem Impulsreferat einen inhaltlich klar profilierten Akzent. Seiner Auffassung nach kann die Entwicklung des Gottesdienstes in Zukunft sinnvoll nur „regio-lokal“ gedacht werden. Das bedeutet: Die Angebote vor Ort müssen in ein Konzept für die ganze Region eingebettet sein. Nur so kann eine Vielfalt des gottesdienstlichen Lebens angeboten werden, wie sie den Bedürfnissen der Gemeindemitglieder von heute entspricht. So wäre es gut, wenn innerhalb einer Region musikalisch geprägte Gottesdienste genauso regelmäßig gefeiert werden wie Taizé-Andachten, bunte Gottesdienste für jung und alt zu einer familienfreundlichen Uhrzeit genau so verlässlich wie Abendmahlsgottesdienste mit voller Liturgie: „Gottesdienst gibt es nur noch im Plural“ so Pfarrer Grohs. Er warb eindringlich für „deutlich mehr gottesdienstliche Vielfalt statt immer nur vielfach das Gleiche“. Die hauptamtlichen Pfarrerinnen und Pfarrer sieht er vornehmlich in der Verantwortung für ein regionales vielfältig profiliertes Gottesdienstangebot.

Wenn zugleich in den Kirchen vor Ort regelmäßig Gottesdienste stattfinden sollen, sieht Grohs hierfür Chancen, dass diese von kleinen ehrenamtlichen Teams vorbereitet und geleitet werden. Dafür gäbe es viele Beispiele für kleine Formen, die einen wöchentlichen oder 14-tägigen Gottesdienst vor Ort möglich machen. Pastorinnen und Pastoren haben dabei die Aufgabe, die Ehrenamtlichen darin zu unterstützen.

Schließlich warb Grohs dafür, bei jedem Angebot besonders die Gottesdienst-Anfänger im Blick zu behalten. „Seit der Reformation heißt Gottesdienst: Das Wesentliche muss für jeden verständlich sein! Gottesdienste müssen relevant und elementar sein, ohne die Botschaft zu verniedlichen.“

Abschließend ermutigte der Referent dazu, überkommene Formen auch sterben zu lassen. Nur so gibt es Freiraum für Neues. Lange Zeit sei es in der Kirche so gewesen, dass die Hauptamtlichen machen und die Ehrenamtlichen ihnen dabei helfen. In Zukunft sei es umgekehrt: Das gottesdienstliche Leben wird immer mehr von den Ehrenamtlichen gestaltet, und die Hauptamtlichen unterstützen sie dabei.

An das Impulsreferat schloss sich ein reger Austausch in den drei Regionen des Kirchenkreises an. Zum Teil wurden schon erste Schritte vereinbart, wie man in der Region zu einem regional abgestimmten Gottesdienstkonzept kommen will.

Im zweiten Schwerpunkt stand die Verabschiedung der Satzung für den Verbund ev.-luth. Kindertagesstätten im Kirchenkreis Wesermarsch an. Bislang befinden sich die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Kirchengemeinden. Seit langem wachsen jedoch die Anforderungen an die Geschäftsführung für die Kindertagesstätten. So haben Kirchengemeinden den Kirchenkreis um die Gründung eines Verbundes gebeten, um die Geschäftsführungsaufgaben zu bündeln und in hauptamtliche Hände zu legen. Andere Kirchenkreise haben bereits solche Kita-Verbünde gegründet und damit gute Erfahrungen gesammelt. Auch die Kommunen begrüßen den Umstand, dass sie es nur noch mit einem Ansprech- und Verhandlungspartner zu tun haben, auch wenn dies für sie mit höheren Verwaltungsausgaben für die Kitas verbunden ist.

Der Vorsitzende des Synode Rechtsanwalt Jost Richter stellte den Synodalen den Satzungsentwurf ausführlich vor. Er wurde einstimmig beschlossen. Jost Richter teilte anschließend mit, dass er hoffte, dass der Verbund zum 1.1.2025 seine Arbeit aufnehmen könne. Bis dahin müssen die Kirchengemeinden entscheiden, ob sie einen Aufnahmeantrag für ihre Kindertagesstätte stellen.

Dietmar Reumann-Claßen


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